Norm
StGB §21Rechtssatz
Betrifft ein Beweisantrag nur den Ermessensbereich der Gefährlichkeitsprognose nach § 21 StGB, kann dessen Abweisung keinen als Nichtigkeitsgrund beachtlichen Verfahrensmangel darstellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114964Im RIS seit
04.05.2001Zuletzt aktualisiert am
18.01.2022