Norm
KO §107 Abs1Rechtssatz
Der Ausschluss einer verspäteten Forderungsanmeldung setzt voraus, dass eine Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung angeordnet und öffentlich bekanntgemacht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114996Im RIS seit
12.05.2001Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011