RS OGH 2001/4/12 8ObS244/00s

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Veröffentlicht am 12.04.2001
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Norm

IESG §9
ZPO §391 C

Rechtssatz

Ein behaupteter Übergenuss an Insolvenz-Ausfallgeld kann vom Bundessozialamt im gerichtlichen Verfahren solange nicht gegen die (weiteren) Ansprüche des Klägers nach dem IESG aufrechnungsweise eingewendet werden, als darüber nicht ein rechtskräftiger Bescheid des Bundessozialamtes ergangen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115100

Dokumentnummer

JJR_20010412_OGH0002_008OBS00244_00S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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