Norm
AFB 1984 Art5 Abs2 litaRechtssatz
Der Versicherte hat die Wahl zwischen dem Begehren auf Ersatz des ortsüblichen Bauwerts unter Abzug eines dem Zustand des Gebäudes entsprechenden Betrages bei Wiederaufbau und dem (anteiligen) Verkehrswert unabhängig vom Wiederaufbau. Stützt er sich nicht ausdrücklich auf den Wiederaufbau des Gebäudes, macht er damit lediglich den Verkehrswert geltend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115260Dokumentnummer
JJR_20010418_OGH0002_0070OB00008_01D0000_001