RS OGH 2001/4/18 7Ob76/01d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.2001
beobachten
merken

Norm

IPRG §36

Rechtssatz

Eine Rahmenvereinbarung unterliegt als entgeltlicher synallagmatischer Vertrag § 36 IPRG, der - subsidiär gegenüber Rechtswahl und den Sonderregeln der §§ 38 ff IPRG - auf das Recht am Sitz des Erbringers der "charakteristischen Leistung" verweist. Bei einem Werkvertrag und Werklieferungsvertrag ist dies der Sitz des Werkunternehmers.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114943

Dokumentnummer

JJR_20010418_OGH0002_0070OB00076_01D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten