Norm
LMG 1975 §3Rechtssatz
Ziel des Gesetzgebers war es, Stoffe, die bisher rechtlich in einer "grauen Zone" waren, ohne überdehnte Interpretation des Lebensmittelbegriffs dem Lebensmittelgesetz zu unterstellen. Damit sollte alles, was nicht eindeutig Lebensmittel ist und nicht nach den strengen Regelungen für Arzneimittel verlangt, als Verzehrprodukt den Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes unterliegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115513Dokumentnummer
JJR_20010424_OGH0002_0040OB00085_01F0000_001