RS OGH 2001/4/24 4Ob85/01f

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Veröffentlicht am 24.04.2001
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Norm

LMG 1975 §3

Rechtssatz

Ziel des Gesetzgebers war es, Stoffe, die bisher rechtlich in einer "grauen Zone" waren, ohne überdehnte Interpretation des Lebensmittelbegriffs dem Lebensmittelgesetz zu unterstellen. Damit sollte alles, was nicht eindeutig Lebensmittel ist und nicht nach den strengen Regelungen für Arzneimittel verlangt, als Verzehrprodukt den Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes unterliegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115513

Dokumentnummer

JJR_20010424_OGH0002_0040OB00085_01F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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