Norm
UWG §1 ARechtssatz
Verstöße gegen das Urheberrecht kann nur der Berechtigte, nicht aber der Mitbewerber des Verletzten gemäß § 1 UWG geltend machen. Eine Abtretung des Unterlassungsanspruchs nach UrhG allein ist nicht möglich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wettbewerbsvorsprung durch RechtsbruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115373Im RIS seit
24.05.2001Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020