Norm
EStG 1988 §82Rechtssatz
Ein auf den Haftungstatbestand des § 82 EStG 1988 gegründetes Abgabenschuldverhältnis entsteht erst dann, wenn der Haftungstatbestand (Nichtabfuhr bei Fälligkeit) verwirklicht und die Haftung des Arbeitgebers bescheidmäßig geltend gemacht wird. Erst unter dieser Voraussetzung erfüllt der Arbeitgeber eine eigene Schuld gegenüber dem Gläubiger Finanzamt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115086Im RIS seit
26.05.2001Zuletzt aktualisiert am
09.11.2016