RS OGH 2001/5/10 8Ob101/01p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.2001
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Norm

EO §156 Abs2 I
EO §156 Abs2 V
KO §5 Abs3

Rechtssatz

Nach freihändigem Verkauf einer vom Gemeinschuldner bewohnten Liegenschaft kommt es zu keiner Besitzeinweisung des Käufers gemäß § 156 Abs 2 EO sondern ist § 5 Abs 3 KO anwendbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115017

Im RIS seit

09.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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