Norm
EO §156 Abs2 IRechtssatz
Nach freihändigem Verkauf einer vom Gemeinschuldner bewohnten Liegenschaft kommt es zu keiner Besitzeinweisung des Käufers gemäß § 156 Abs 2 EO sondern ist § 5 Abs 3 KO anwendbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115017Im RIS seit
09.06.2001Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012