Norm
MRG §27 Abs3Rechtssatz
Nach dem Normzweck des § 27 MRG ist auch derjenige rückforderungsberechtigt, der bewusst eine illegale Ablöse leistet, damit der Abschluss eines Mietvertrages zustandekommt; dies auch dann, wenn er von vornherein beabsichtigt, die verlangte Ablöse wegen Verstoßes gegen § 27 Abs 1 MRG wieder zurückzuverlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115130Dokumentnummer
JJR_20010515_OGH0002_0050OB00121_01G0000_001