RS OGH 2001/5/16 6Ob85/01w, 6Ob145/16s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.05.2001
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Norm

PSG §15
PSG §27 Abs2

Rechtssatz

Jedes Vorstandsmitglied haftet dafür, dass der Stiftungsvorstand für die Erfüllung des Stiftungszwecks sorgt und die Bestimmungen der Stiftungserklärung einhält. Organinterne Kontrolle bedeutet eine wechselseitige Überwachungspflicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115137

Im RIS seit

15.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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