Norm
MaklerG §6 Abs1Rechtssatz
Der Nachweis einer Zwangsversteigerungsgelegenheit ist in der Regel nicht vom Maklervertrag erfasst, da dieser auf den Abschluss von Rechtsgeschäften hinzielt, eine frei Willenseinigung beim Erwerb durch Zwangsversteigerung jedoch ausscheidet. Der Erwerb in einer Zwangsversteigerung ist nicht vom Maklervertrag erfasst. Der Zuschlag einer Liegenschaft in einem Zwangsversteigerungsverfahren begründet grundsätzlich keinen Provisionsanspruch. Es ist im Rahmen der Privatautonomie aber zulässig, eine Provisionspflicht auch für den Fall des Erwerbes im Zuge einer Zwangsversteigerung zu vereinbaren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115341Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009