Norm
ASGG §65 Abs1 Z1Rechtssatz
Der Rechtsstreit des Versicherten gegen den Versicherungsträger über die Höhe einer Kostenerstattung für eine im Ausland notwendig gewordene Anstaltspflege hat den Umfang eines Anspruches auf Versicherungsleistung im Sinn des § 65 Abs 1 Z 1 ASGG zum Gegenstand und stellt eine Sozialrechtssache im Sinne dieser Gesetzesstelle dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115364Im RIS seit
21.06.2001Zuletzt aktualisiert am
13.04.2018