RS OGH 2001/5/23 7Ob116/01m, 7Ob213/08m

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Veröffentlicht am 23.05.2001
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Norm

KHVG 1994 §21 Abs1
KHVG 1994 §21 Abs4

Rechtssatz

§ 21 Abs 4 KHVG 1994 unterscheidet im Rahmen der zwischen den Versicherern zurückzuersetzenden Leistungen einerseits zwischen den im Abs 1 angeführten "Ansprüchen" (ds alle jene auf Ersatz von Mietwagenkosten des ersatzberechtigten Versicherungsnehmers einschließlich eines Taxis und des Verdienstentganges wegen der Nichtbenützbarkeit seines Fahrzeuges) und den durch die Abgeltung dieser Ansprüche entstandenen "Aufwendungen" (durch den Versicherer des Geschädigten) andererseits.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115266

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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