RS OGH 2001/5/28 8Ob262/00p

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Veröffentlicht am 28.05.2001
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Norm

MRG idF vor dem 3.WÄG §26 Abs2

Rechtssatz

§ 26 Abs 2 MRG aF sah für das Ermäßigungsbegehren des Untermieters keine zeitliche Begrenzung vor, weshalb vor dem 1.3.1994 fällig gewordene, aber noch nicht bezahlte klageweise geltend gemachte Einmalzahlungen über Antrag, der auch in der Bestreitung des Klagebegehrens zu sehen ist, bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 41 MRG im streitigen Verfahren auf ihre Angemessenheit zu prüfen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115129

Dokumentnummer

JJR_20010528_OGH0002_0080OB00262_00P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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