RS OGH 2001/5/29 4Ob114/01w

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Veröffentlicht am 29.05.2001
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Norm

ABGB §331
ABGB §471 A

Rechtssatz

Der Anspruch des redlichen Besitzers gemäß § 331 ABGB richtet sich gegen den jeweiligen Eigentümer der Liegenschaft im Zeitpunkt der Räumung. Der Anspruch umfasst den Ersatz des gesamten bis dahin getätigten notwendigen und nützlichen Aufwands, weil das Gesetz nicht danach unterscheidet, in welchem Zeitpunkt der Aufwand vorgenommen worden ist; dieser Ersatzanspruch wird mit der Räumung fällig. Die Innehabung von Grundstücksteilen durch die Mieter im Zeitpunkt des Abschlusses des Übergabevertrags zwischen dem Sohn des Vermieters und seinem Vater ist ein Sachverhalt, der ersteren zu näheren Nachforschungen nach allenfalls bestehenden Beschränkungen beim angestrebten Rechtserwerb (hier: durch das Zurückbehaltungsrecht betreffend die zur Erlangung des Liegenschaftsteils gemachten Aufwendungen) hätten veranlassen müssen. Mangels entsprechender Erkundigungen beruht seine Unkenntnis vom das Zurückbehaltungsrecht der Mieter auslösenden Sachverhalt auf Fahrlässigkeit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115349

Dokumentnummer

JJR_20010529_OGH0002_0040OB00114_01W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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