RS OGH 2001/5/29 1Ob106/01x, 1Ob7/17m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.2001
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Norm

ZPO §502 HII
MRK Art6 Abs1 II5c

Rechtssatz

Ob ein Verfahren dem Gebot der Fairness entsprochen hat, ist stets nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu bewerten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115475

Im RIS seit

28.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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