Norm
ABGB §357Rechtssatz
Der gewöhnlich als Personalservitut in Erscheinung tretende Fruchtgenuss kann auch als Grunddienstbarkeit bestellt, jedoch nur mit einer zeitlichen Begrenzung begründet und verbüchert werden; die zeitliche Beschränkung ist an den Wertungen des § 612 ABGB zu messen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115508Im RIS seit
28.06.2001Zuletzt aktualisiert am
08.08.2022