RS OGH 2001/5/29 1Ob125/01s, 6Ob139/09y, 2Ob124/09p, 5Ob92/12h, 5Ob40/14i, 5Ob212/18i, 5Ob193/19x, 9

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Veröffentlicht am 29.05.2001
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Norm

ABGB §357
ABGB §361
ABGB §362
ABGB §479
ABGB §612

Rechtssatz

Der gewöhnlich als Personalservitut in Erscheinung tretende Fruchtgenuss kann auch als Grunddienstbarkeit bestellt, jedoch nur mit einer zeitlichen Begrenzung begründet und verbüchert werden; die zeitliche Beschränkung ist an den Wertungen des § 612 ABGB zu messen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115508

Im RIS seit

28.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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