Norm
ABGB §928Rechtssatz
Kommt der Verkäufer seiner Depurierungspflicht nicht nach, so kann der Käufer, der die Verbindlichkeit noch nicht getilgt hat, nur verlangen, dass der Verkäufer an den Gläubiger zahle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115370Im RIS seit
28.06.2001Zuletzt aktualisiert am
15.06.2018