RS OGH 2001/6/6 6Ob104/01i, 6Ob69/05y, 9Ob66/08h, 9Ob68/08b, 9Ob69/11d, 5Ob205/13b, 7Ob217/16m, 9Ob8

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Veröffentlicht am 06.06.2001
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Norm

KSchG §15

Rechtssatz

Bei Mischverträgen ist es für die Anwendbarkeit des § 15 KSchG entscheidend, dass die werkvertraglichen oder kaufvertraglichen Elemente nicht bloß eine untergeordnete Rolle spielen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115412

Im RIS seit

06.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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