Norm
VBG §36Rechtssatz
Bei Sonderverträgen ist nicht nur der ausdrückliche Abschluss und die Bezeichnung als Sondervertrag Voraussetzung, sondern ist auch die Schriftlichkeit ("Dienstverträge sind als Sonderverträge zu bezeichnen") indiziert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115297Im RIS seit
07.07.2001Zuletzt aktualisiert am
28.09.2021