RS OGH 2001/6/7 9ObA252/00z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.06.2001
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Norm

VBG §36

Rechtssatz

Nur wenn der Individualsondervertrag gegen zwingende Normen verstößt, darf der Arbeitgeber durch Weisungen eingreifen, um einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen. Das Weisungsrecht findet seine Grenze dort, wo der Vertrag beginnt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115298

Dokumentnummer

JJR_20010607_OGH0002_009OBA00252_00Z0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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