Norm
VBG §36Rechtssatz
Nur wenn der Individualsondervertrag gegen zwingende Normen verstößt, darf der Arbeitgeber durch Weisungen eingreifen, um einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen. Das Weisungsrecht findet seine Grenze dort, wo der Vertrag beginnt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115298Dokumentnummer
JJR_20010607_OGH0002_009OBA00252_00Z0000_002