RS OGH 2001/6/12 4Ob141/01s

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Veröffentlicht am 12.06.2001
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Norm

UWG §2 D11

Rechtssatz

Solange die Schwankungsbreite nicht überschritten wird, steht nicht fest, ob die Reichweite tatsächlich zugenommen oder vielleicht sogar abgenommen hat. Die Werbung mit einem Reichweitenzuwachs ist unter diesen Umständen zur Irreführung geeignet; ihr Verbot ist daher von Vornherein nicht geeignet, lauteren Wettbewerb zu verhindern oder zu behindern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115329

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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