RS OGH 2001/6/12 4Nd508/01, 7Nc14/11k

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Veröffentlicht am 12.06.2001
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Norm

CMR Art31

Rechtssatz

Dem CMR unterliegt nicht die tatsächliche Beförderung, sondern nur der Vertrag über die Beförderung (Art 1, 4 CMR). Darauf nimmt Art 31 Bezug; die tatsächliche Beförderung und ihr Beginn sind daher unerheblich. Die Erstreckung auf Nichterfüllungsansprüche ist auch sachgerecht, weil sie die Geltendmachung aller Ansprüche aus einem nur teilweise erfüllten Frachtvertrag am selben Ort ermöglicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115358

Im RIS seit

12.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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