Norm
CMR Art31Rechtssatz
Dem CMR unterliegt nicht die tatsächliche Beförderung, sondern nur der Vertrag über die Beförderung (Art 1, 4 CMR). Darauf nimmt Art 31 Bezug; die tatsächliche Beförderung und ihr Beginn sind daher unerheblich. Die Erstreckung auf Nichterfüllungsansprüche ist auch sachgerecht, weil sie die Geltendmachung aller Ansprüche aus einem nur teilweise erfüllten Frachtvertrag am selben Ort ermöglicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115358Im RIS seit
12.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.10.2011