RS OGH 2001/6/28 15Os65/01, 13Ns20/03

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2001
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Norm

MRK Art6 Abs1 II3
StPO §68

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des EGMR ist aber nicht jede Vorbefassung eines Richters mit einer Sache geeignet, seinen Anschein der Unparteilichkeit in der Hauptverhandlung in Frage zu stellen; der bloße Umstand, dass ein in der Hauptverhandlung tätiger Richter auch während des Vorverfahrens den Fall behandelt hat, kann für sich allein noch nicht Befürchtungen in Bezug auf seine Unparteilichkeit rechtfertigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115284

Dokumentnummer

JJR_20010628_OGH0002_0150OS00065_0100000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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