Norm
EO §390 IVDRechtssatz
Ein nicht gemäß §§ 31 Abs 1, 40 Abs 1 BWG idF BGBl I Nr 33/2000 identifiziertes Sparbuch stellt jedenfalls dann keine ausreichende Sicherheit dar, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass es erst nach dem 30.6.2002 realisiert wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115394Im RIS seit
04.08.2001Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014