RS OGH 2001/7/9 2Ob166/01b

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Veröffentlicht am 09.07.2001
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Norm

UVG §4 Z1

Rechtssatz

Das rund 2 Jahre vor der Entscheidung über einen Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen vom Unterhaltspflichtigen in einem Exekutionsverfahren zur Hereinbringung von Unterhaltsforderungen abgegebene (negative) Vermögensverzeichnis im Sinne des § 47 Abs 2 EO sagt noch nichts darüber aus, dass eine Unterhaltsexekution im Zeitpunkt der Beschlussfassung erster Instanz aussichtslos gewesen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115343

Dokumentnummer

JJR_20010709_OGH0002_0020OB00166_01B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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