Norm
IPRG §46 Satz1Rechtssatz
Ist die örtliche Zuständigkeit des Erstgerichts nach Art 5 Z 3 LGVÜ zu bejahen, besteht demnach - mangels gegenteiliger völkerrechtlicher Regelung (§ 27a Abs 2 JN) - die inländische Gerichtsbarkeit für die Streitsache (§ 27a Abs 1 JN), selbst wenn sich diese nur aus einem der geltend gemachten Rechtsgründe ergeben hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115591Dokumentnummer
JJR_20010710_OGH0002_0040OB00066_01M0000_001