Norm
ASVG §341 Abs1Rechtssatz
Der Verfassungsgerichtshof hat bereits ausgesprochen, dass Gesamtverträge zwischen den Ärztekammern und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger dem Privatrecht zugehören; die Ausübung des in einem solchen Gesamtvertrag vorgesehenen Vorschlagsrechtes ist ebenfalls ein dem Privatrecht zuzuzählender Akt. Streitigkeiten um die Kassenarztauswahl und Kassenarztzulassung sind vor den ordentlichen Gerichten im Zivilrechtsweg auszutragen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VertragsarztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115620Im RIS seit
10.08.2001Zuletzt aktualisiert am
10.02.2022