Norm
VersVG §8 Abs2 Satz3Rechtssatz
Der Gesetzgeber der VersVG-Novelle 1994 hat Unternehmern bewusst kein Kündigungsrecht eingeräumt. Diese Wertung trifft auf alle befristeten Verträge zu ohne Unterschied, ob sie mit oder ohne Verlängerungsklausel abgeschlossen wurden. Daher keine analoge Anwendung des § 8 Abs 2 Satz 3 VersVG auf Unternehmerverträge mit Verlängerungsklausel (der Ansicht Fenyves in "Die Laufzeit von Versicherungsverträgen aus rechtswissenschaftlicher Sicht", VR 1991,1 folgend).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115852Im RIS seit
10.08.2001Zuletzt aktualisiert am
03.10.2018