RS OGH 2001/8/16 8ObS82/01v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.08.2001
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Norm

BUAG §10 Abs3
IESG §1 Abs3 Z5

Rechtssatz

Ansprüche von Arbeitnehmern auf Urlaubsabfindung nach dem BUAG sind von der Sicherung durch das IESG ausgeschlossen, besteht doch der Anspruch der Arbeitnehmer hier nicht gegen den Arbeitgeber, sondern gegen die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115564

Dokumentnummer

JJR_20010816_OGH0002_008OBS00082_01V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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