Norm
BUAG §10 Abs3Rechtssatz
Ansprüche von Arbeitnehmern auf Urlaubsabfindung nach dem BUAG sind von der Sicherung durch das IESG ausgeschlossen, besteht doch der Anspruch der Arbeitnehmer hier nicht gegen den Arbeitgeber, sondern gegen die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115564Dokumentnummer
JJR_20010816_OGH0002_008OBS00082_01V0000_001