Norm
SchUG §5 Abs6Rechtssatz
Durch den Vertrag über die Aufnahme eines Schülers in eine Privatschule (mit Öffentlichkeitsrecht) entsteht ein dem Prinzip der Privatautonomie unterliegendes Dauerschuldverhältnis, das aus wichtigen Gründen vorzeitig aufgelöst werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115638Im RIS seit
22.09.2001Zuletzt aktualisiert am
03.03.2016