Norm
PrivatschulG §13 Abs2Rechtssatz
Auch in einer Privatschule (mit Öffentlichkeitsrecht) kann eine Hausordnung erlassen werden, in der unter anderem der Umgang von Schülern mit Suchtgift außerhalb der Schule verboten und als Grund für einen Schulausschluss normiert wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115639Dokumentnummer
JJR_20010823_OGH0002_0060OB00159_01B0000_002