RS OLG Wien 2001/08/29 14R125/01g

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Veröffentlicht am 29.08.2001
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Rechtssatz

"Äußerungen im Vorabentscheidungsverfahren sind mit dem doppeltem Betrag nach TP 3 C RAT zu honorieren."

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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