Norm
ZPO §85 Abs2Rechtssatz
Wurde im Auftrag zur Verbesserung der von der Lebensgefährtin des Hausbesorgers rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen die Aufkündigung keine Frist für die Beibringung einer Vollmacht gesetzt, sind die nach Ablauf von 14 Tagen vom Hausbesorger gefertigten Einwendungen rechtzeitig verbessert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115562Dokumentnummer
JJR_20010830_OGH0002_008OBA00150_01V0000_001