Norm
HbG §4 Abs1 Z1Rechtssatz
Die Reinigung ist als Oberbegriff zu verstehen, die nicht nur Kehren und Waschen umfasst, sondern auch die Entfernung jeglicher mit der Witterung verbundener Ablagerungen auf der Gangoberfläche. Auch der Begriff der "Verschmutzung" ist weit gefasst und umfasst alles, was mit der regelmäßigen und üblichen Benützung verbunden ist. Die Reinigung von Laubengängen von Eis und Schnee ist daher nicht nach § 4 Abs 3 HbG besonders zu entlohnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115558Dokumentnummer
JJR_20010905_OGH0002_009OBA00173_01H0000_001