Norm
StGB §1 Abs1Rechtssatz
Bei der aus Anlass einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes vorzunehmenden Urteilsaufhebung wegen zur Tatzeit nicht mehr bestehender gesetzlicher Strafdrohung (hier nach § 165 StGB idF vor BGBl 1993/527) geht der OGH zugunsten des Verurteilten von den im Urteil unangefochten gebliebenen Feststellungen aus und spricht gemäß § 259 Z 3 StPO frei (vgl auch 14 Os 12/97).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115683Dokumentnummer
JJR_20010918_OGH0002_0140OS00105_0100000_001