RS OGH 2001/9/25 1Ob190/01z, 3Ob183/01k, 6Ob155/12f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.2001
beobachten
merken

Norm

GmbHG §52

Rechtssatz

Eine Erhöhung des Stammkapitals ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Gesellschafter wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die neuen Stammanteile zu übernehmen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 190/01z
    Entscheidungstext OGH 25.09.2001 1 Ob 190/01z
  • 3 Ob 183/01k
    Entscheidungstext OGH 24.10.2001 3 Ob 183/01k
  • 6 Ob 155/12f
    Entscheidungstext OGH 19.12.2012 6 Ob 155/12f
    Beisatz: Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Gesellschafter im Sinn eines Verbots ihrer willkürlichen Ungleichbehandlung, die sich bei einer redlichen und vernünftigen Beurteilung nicht rechtfertigen ließe (5 Ob 649/80), ist auch in einem solchen Fall gewahrt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115676

Im RIS seit

25.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten