Norm
IPRG §1 Abs1Rechtssatz
Die Strafsanktionierung der Normverletzung ist ein relativ sicheres Indiz für den Eingriffsnormencharakter; andererseits darf aus dem Fehlen einer Strafsanktion nicht auf das Gegenteil geschlossen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115657Dokumentnummer
JJR_20010925_OGH0002_0010OB00164_01A0000_004