Norm
WRG §26Rechtssatz
Der "Verfall" erfasst auch jene Schäden, die während des Verfallsprozesses eintreten, und nicht bloß jene Nachteile, die erst dadurch entstehen, dass die Anlage nicht mehr vorhanden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115750Dokumentnummer
JJR_20010925_OGH0002_0010OB00227_01S0000_002