RS OGH 2001/9/25 1Ob227/01s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.2001
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Norm

WRG §26
WRG §50

Rechtssatz

Der "Verfall" erfasst auch jene Schäden, die während des Verfallsprozesses eintreten, und nicht bloß jene Nachteile, die erst dadurch entstehen, dass die Anlage nicht mehr vorhanden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115750

Dokumentnummer

JJR_20010925_OGH0002_0010OB00227_01S0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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