Norm
VersVG §8 Abs3Rechtssatz
Rückforderungen von (anteilig) gewährten Prämienrabatten bei zeitwidriger (vorzeitiger) Kündigung des auf 10 Jahre geschlossenen Versicherungsvertrages durch den Versicherer sind zulässig und gerechtfertigt, wenn schon bei Abschluss des Versicherungsvertrages der Rückforderungsbetrag berechenbar war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115617Dokumentnummer
JJR_20010926_OGH0002_0070OB00007_01G0000_001