Norm
AktG §145 Abs1Rechtssatz
Der Aufsichtsrat kann zu sprachlichen Umformulierungen, zur Eliminierung überholt gewordener Satzungsbestimmungen und zur Richtigstellung der Grundkapitalsziffer entsprechend einer eingetragenen Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung ermächtigt werden, keinesfalls aber zu inhaltlichen Abänderungen des in sachlicher Hinsicht unverändert bleibenden Verbandsstatuts.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115720Dokumentnummer
JJR_20010927_OGH0002_0060OB00221_01W0000_001