RS OGH 2001/10/9 5Ob190/01d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.2001
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Norm

MRG §3 Abs1
MRG §8 Abs2

Rechtssatz

Der ortsübliche Standard wird auch, aber nicht ausschließlich an den geltenden Bauvorschriften gemessen. Da es dabei nur um die interpretative Ausfüllung eines unbestimmten Gesetzesbegriffes geht, wird hiefür die konkrete Anwendung der einschlägigen Bauvorschrift nicht vorausgesetzt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116055

Dokumentnummer

JJR_20011009_OGH0002_0050OB00190_01D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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