Norm
ABGB §367 ARechtssatz
Die Vorschriften des Gutglaubenserwerbs nach § 367 ABGB sind auf den Erwerb von Mietrechten weder unmittelbar noch im Wege der Analogie anwendbar. Auch einem einverleibten Bestandrecht kommt keine von den anderen Bestandverträgen abweichende allgemeine Wirkung gegen Dritte zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115735Zuletzt aktualisiert am
24.11.2009