Norm
VersVG §12 Abs2Rechtssatz
Auch die Anspruchserhebung durch den Haftpflichtversicherer des Krankenhauses gegenüber dem Privathaftpflichtversicherer des Arztes der Patientin, die sowohl in der Privatordination als auch darauf unmittelbar in seiner Abteilung im Spital falsch behandelt wurde, stellt eine die Verjährungsfrist unterbrechende Schadensmeldung dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116095Dokumentnummer
JJR_20011017_OGH0002_0070OB00236_01H0000_001