Norm
ABGB §1325 E3Rechtssatz
Sind die Voraussetzungen für eine Teilbemessung (Teileinklagung) des Schmerzengeldes gegeben, weil das Gesamtbild der psychischen und physischen Beeinträchtigungen noch nicht vorhersehbar ist, dann ist es nicht sachgerecht, eine "Teil-Globalbemessung" auch unter Einbeziehung der derzeit bekannten zukünftigen Schmerzen vorzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115721Im RIS seit
17.11.2001Zuletzt aktualisiert am
11.11.2020