RS OGH 2001/10/22 1Ob77/01g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.2001
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Norm

IPRG §11
UN-Kaufrechtsübk - CISG Art6

Rechtssatz

Die Vereinbarung von INCOTERMS deutet nicht notwendigerweise auf eine Abbedingung des UN-K hin, weil diese nur einzelne Aspekte des Kaufvertrags regeln und deshalb nicht die Anwendung eines bestimmten, vom UN-K abweichenden Kaufrechts als Basis voraussetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115968

Im RIS seit

21.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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