RS OGH 2001/10/23 14Os85/01, 14Os154/01, 14Os27/02, 14Os13/02, 14Os63/02, 13Os65/02, 14Os143/01, 14O

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.2001
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Norm

StPO §281 Abs1 Z4 A
StPO §281 Abs1 Z5a
StPO §345 Abs1 Z10a

Rechtssatz

Aus Z 5a können Mängel der Sachverhaltsermittlung nur mit der Behauptung gerügt werden, dass der Beschwerdeführer an einer darauf abzielenden Antragstellung (Z 4) gehindert war (so schon 13 Os 99/00 und 13 Os 145/00).

Anmerkung

Bem: Der Rechtssatz wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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