RS OGH 2001/10/24 9ObA175/01b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2001
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Norm

ZPO §391
ZPO §393

Rechtssatz

Ein Urteil über einen Zwischenantrag auf Feststellung, der einen Teil des auf Feststellung gerichteten und zulässigen Klagebegehrens umfasst, stellt unabhängig von seiner Bezeichnung als "Zwischenurteil" ein Teilurteil dar, gegen dessen prozessuale Zulässigkeit keine Bedenken bestehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115873

Dokumentnummer

JJR_20011024_OGH0002_009OBA00175_01B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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