Norm
KO §181Rechtssatz
Das besondere Schuldenregulierungsverfahren vor den Bezirksgerichten ist nur für Verbraucher bestimmt, während etwa die Bestimmungen über den Zahlungsplan oder das Abschöpfungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen für alle natürlichen Personen zur Anwendung gelangen können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115921Dokumentnummer
JJR_20011025_OGH0002_0080OB00217_01X0000_001